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Neue Urheberrechts- und Lizenzangaben auf Outdooractive

Wie einige von Euch sicher schon gemerkt haben, gibt es seit unserem jüngsten Technik-Update noch eine kleine Änderung – die aber auf keinen Fall unterschätzt werden darf. Beim Hochladen von Bildern kann nun die Lizenz angegeben werden. Warum muss man das machen? Und wie geht das? Die Antworten gibt’s hier im Überblick:

Werke aus Kunst, Literatur und Wissenschaft unterliegen in Deutschland grundsätzlich dem Urheberrecht – ob es sich nun um ein Gemälde, einen poetischen Text, eine Erfindung oder eben ein Foto handelt. Der Urheber genießt eine Reihe von Rechten an seinem Werk, die im so genannten Urheberrecht geregelt sind.

So darf der Fotograf eines Bildes beispielsweise entscheiden, ob seine Fotos nur von ihm selbst oder auch von anderen Personen verwendet werden dürfen. Außerdem entscheidet er, ob er bei Veröffentlichung seines Bildes als Urheber namentlich genannt werden möchte und ob das Bild verändert werden sowie gegebenenfalls kommerziell genutzt werden darf.

Was bedeutet das für Eure eigenen Bilder?

UrheberrechtIn Normalfall ändert sich hier nichts für Euch, Ihr könnt ganz normal Eure Bilder hochladen. Die Standard-Einstellung bei einem Bild-Upload ist „keine Lizenzangabe“, d.h. jemand anderes darf Euer Bild nicht verwenden. Es gilt somit die gleiche Regelung wie bisher.

 

 

Was bedeutet das für alle anderen Bilder?

Bei Bildern, die nicht von Euch selbst sind, müsst Ihr sicher gehen, dass ihr auch wirklich das Recht zum Verwenden dieses Bildes habt. Ist der Urheber eine andere Person, wird es etwas knifflig. Hier ein Überblick über die gängigsten Lizenzen:

Was dürft Ihr nicht machen?

Wenn Ihr das Urheberrecht verletzt…

… ist das ein teures Vergnügen. Urheberrechtsverstöße kosten viel Geld (bis zu mehreren 1000 Euro) und sie sind, gerade bei CC-lizensierten Bilden, leicht zu vermeiden.
Bitte beachtet: Für alle Bilder, die Ihr hochladet, seid Ihr selbst verantwortlich, nicht Outdooractive als Betreiber des Portals. Deshalb werdet Ihr in solch einem Fall auch persönlich zur Kasse gebeten.

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